AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bäckereien bei Lieferungen und Verkauf außer Haus (AGB)

 

 

Präambel

 

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die im Interesse eines reibungslosen Geschäftsbetriebes vom Verwender zugrunde gelegt werden.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Verwendung bei Rechtsgeschäften mit Gewerbetreibenden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

 

Die Bedingungen gelten für jetzige und zukünftige Rechtsgeschäfte; es sei denn, es werden andere Bedingungen durch den Verwender anerkannt.


 

§ 2 Bestellung / Qualitätskriterien

 

Die vom Besteller in Auftrag gegebene Bestellmenge ist verbindlich. Bei Brot- und Backwaren handelt es sich um ein hoch sensibles Produkt, das nur begrenzt verzehrfähig ist. Umtausch oder Rückgabe sind daher ausgeschlossen.

 

Alle Erzeugnisse sind handwerklich gefertigt und unterliegen strengen Qualitätskriterien. Es wird grundsätzlich nur solche Ware ausgeliefert, die in einwandfreiem qualitativ hochwertigem und frischem Zustand ist.

 

Sollten gleichwohl einmal berechtigte Gründe für Beanstandungen vorliegen, können diese nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel unverzüglich, spätestens jedoch 4 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch falsche Lagerung oder sonstige unsachgemäße Behandlung beim Käufer verursacht worden sind.

 

Bei Streitigkeiten über die Qualität entscheidet ein unabhängiger Sachverständiger des zuständigen Fachverbandes.

 

Bei eindeutigen Qualitäts- und Sachmängeln haftet der Hersteller uneingeschränkt. Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den reinen Sachschaden begrenzt.

 


§ 3 Preise

 

Die ausgehandelten Preise beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Verkaufspreis, der an der Ware ausgezeichnet ist oder sich in der Preisliste selbst befindet.

 

Die Preise gelten stets ab Produktionsstätte. Kosten für Verpackung oder sonstige Bereitstellungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Herstellers. Soweit der Käufer die Waren weiterliefert, ist auf den Eigentumsvorbehalt des Herstellers hinzuweisen.

 


§ 5 Zahlungen / Fälligkeit

 

Die Zahlung des Kaufpreises hat unverzüglich nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Die Preise sind so knapp kalkuliert, dass Skonto nicht gewährt werden kann.

 

Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Hersteller über den vollen Betrag verfügen kann. Schecks werden nur bei gesonderter Vereinbarung angenommen. Bei verspäteter Zahlung kann der Lieferant einen Verzugsschaden in Höhe von derzeit 5 % (9% sofern kein Verbraucher beteiligt ist) über dem jeweiligen Basiszins geltend machen.

 

Zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Kaufpreises ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 


§ 6 Lieferung und Lieferzeit

 

Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellte Menge auch abzunehmen. Sollte der Hersteller aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sein, die Gesamtliefermenge rechtzeitig fertig zu stellen, so sind auch Teillieferungen möglich.

 

Die Waren sind am vereinbarten Abnahmetag oder soweit ein solcher nicht vereinbart worden ist, innerhalb von vier Tagen nach Zugang der Bereitstellungsmitteilung abzunehmen. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so hat er den entstehenden Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit Annahmeverzug auf den Schuldner über.

 

Soweit aus betriebsbedingten Gründen ein vereinbarter Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann, kann eine Nachlieferung innerhalb der nächsten zwei Stunden erfolgen.

 

Störungen des Geschäftsbetriebes oder andere Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnungen) – auch bei den Lieferanten oder Vorlieferanten - lassen die Lieferverpflichtungen des Herstellers entfallen. In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

 

In diesen Fällen ist der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Waren zu informieren.

 

Die bereits erbrachten Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich erstattet.

 

 

§ 7 Widerufsbelehrung

 

Der Verbraucher ist zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn noch keine Auslieferung oder Übergabe der bestellten Ware erfolgt ist.

Laut § 1 Abs. 3 Punkt 7 FernAbsG finden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Lebensmitteln in Fernabsatzverträgen keine Anwendung. Eine erneutes in Verkehr bringen von Lebensmitteln ist laut der Hygieneverordnung verboten und somit ein Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen.


Beide Parteien können bei groben Vertragsverletzungen vom Vertrag zurücktreten.

 


§ 8 Ausschließlicher Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

 

Für alle Fragen aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht, in dessen Gebiet der Hersteller seinen Sitz hat, zuständig.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 




Brandaus Backstube
Inhaber Daniel Brandau
Oberdorf 37
36284 Hohenroda-Ransbach

Telefon: 06629 / 498
Telefax: 06629 / 7064

E-Mail: kontakt@brandaus.de
Homepage: www.brandaus.de 

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